FAQs

Was muss ich beachten, wenn ich eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag gebe?

Stellen Sie sicher, dass das Original oder eine beglaubigte Kopie vorliegt.

Geben Sie an, wofür die Übersetzung benötigt wird (z. B. Behörde, Gericht), damit sie entsprechend angepasst wird.

   Grundsätzlich muss eine beglaubigte Übersetzung zusammen mit der beglaubigten Kopie des Originals bzw. dem Original vorgelegt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind und um Schwierigkeiten mit der Behörde, der Sie die Übersetzung vorlegen sollen, zu vermeiden sowie um sicherzustellen, dass die Übersetzung ihre volle Wirkung entfaltet, empfiehlt es sich, sich bei der Behörde, der Sie das Dokument vorlegen sollen, zu erkundigen, ob eine beglaubigte Übersetzung auch an eine „normale“ Kopie geheftet werden kann und ob dies ausreichend ist.

Werden Ihre beglaubigten Übersetzungen international anerkannt?

Allgemein: Ja, meine Übersetzungen werden in den meisten Ländern anerkannt. Für manche Dokumente könnte jedoch eine Apostille oder eine zusätzliche Beglaubigung/Überbeglaubigung durch die zuständige Behörde erforderlich sein.

 

 

Die Anerkennung außerhalb Österreichs hängt von folgenden Faktoren ab:

1. Bilaterale Vereinbarungen:

Länder, die bilaterale Vereinbarungen mit Österreich haben, erkennen beglaubigte Übersetzungen oft direkt an. Dies gilt insbesondere innerhalb der EU.

2. Apostille:

Für Länder, die dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten sind, wird eine zusätzliche Apostille benötigt, um die Echtheit der Übersetzung zu bestätigen. Die Apostille wird durch das Landesgericht ausgestellt, in dessen Sprengel der Übersetzer beeidigt ist.

3. Nicht-Haager-Staaten:

In Ländern, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören (z. B. Kanada, China), ist oft eine Legalisation durch die Botschaft erforderlich.

4. Spezifische Vorschriften:

Manche Länder oder Institutionen haben spezifische Anforderungen an Übersetzungen. Es empfiehlt sich, vorab bei der zuständigen Behörde nachzufragen.

Bieten Sie auch Übersetzungen für Unternehmen an?

Ja, ich unterstütze Unternehmen bei der Übersetzung von Verträgen, AGB, juristischen Dokumenten und internen Unterlagen.